Der Unterschied zum Verkehrswertgutachten besteht darin, dass auf beschreibende Sachverhalte, umfangreiche Erläuterungen und Anhänge verzichtet wird. Das Kurzgutachten ist damit eine günstige und in vielen Fällen ausreichende Alternative zu den meist sehr umfangreichen und damit auch preisintensiven Verkehrswertgutachten, wenn es privaten Zwecken dient und nicht zur Weitergabe an das Finanzamt, das Gericht doer sonstige Behörden gedacht ist.

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